Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa)
Die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa) ist eine spezielle Weiterbildung für Ausbilder und (sozial)pädagogische Fachkräfte in Betrieben sowie Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Der Kurs vermittelt umfassende Kenntnisse in verschiedenen Schlüsselbereichen, die für die erfolgreiche Ausbildung und Unterstützung junger Menschen mit Behinderungen wichtig sind. Schwerpunkte sind Lernbehinderung, Lernstörung, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Behinderung sowie die individuelle Begleitung junger Menschen mit Behinderung während der Ausbildung und bei einem möglichen Übergang in eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa) eröffnet somit eine breite Palette von beruflichen Möglichkeiten in den Bereichen Bildung, Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen. Absolventen sind gut gerüstet, um einen positiven Einfluss auf das Leben und die beruflichen Perspektiven dieser Menschen auszuüben und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa) eröffnet somit eine breite Palette von beruflichen Möglichkeiten in den Bereichen Bildung, Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen. Absolventen sind gut gerüstet, um einen positiven Einfluss auf das Leben und die beruflichen Perspektiven dieser Menschen auszuüben und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
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Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.