Tourismuskaufmann / Tourismuskauffrau für Privat- und Geschäftsreisen - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - geringe Vorkenntnisse (IHK)
Es gibt unterschiedliche Wege zum beruflichen Erfolg - auch für Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, der kann als sogenannter Externer von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen werden, ohne zuvor die Ausbildung oder Umschulung zu durchlaufen.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie auf die Externenprüfung zur Tourismuskauffrau bzw. zum Tourismuskaufmann für Privat- und Geschäftsreisen vorbereitet. Ziel ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das Sie für Ihren Prüfungserfolg benötigen.
Die individuelle Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Bildungsberatung für Sie zusammengestellt und richtet sich nach Ihren Vorkenntnissen.
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Sie auf die Externenprüfung zur Tourismuskauffrau bzw. zum Tourismuskaufmann für Privat- und Geschäftsreisen vorbereitet. Ziel ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das Sie für Ihren Prüfungserfolg benötigen.
Die individuelle Vorbereitung auf die Abschlussprüfung wird nach einer ausführlichen persönlichen Bildungsberatung für Sie zusammengestellt und richtet sich nach Ihren Vorkenntnissen.
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Unsere Kurse finden live-online statt. Das heißt, du triffst deine:n Dozent:in und die anderen Kursteilnehmenden online in einem virtuellen Klassenzimmer. Für den gesamten Schulungszeitraum erhältst du einen Arbeitsplatz mit moderner technischer Ausstattung an einem bfz Standort bzw. einer FAW Akademie in deiner Nähe. Dort stehen dir täglich persönliche Ansprechpartner:innen zur Seite, falls du Fragen rund um deine Weiterbildung hast. Wenn du die Qualifizierung lieber von zu Hause aus machen möchtest, benötigst du die Zustimmung des Kostenträgers (Arbeitsamt, Jobcenter etc.). Bei digitalen Umschulungen ist zusätzlich das Einverständnis der regionalen Kammer erforderlich.