24 Monate (Vollzeit), 48 Monate (Teilzeit)

Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen - Umschulung (IHK)

Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung arbeiten in Unternehmen, die den Transport von Gütern und logistische Dienstleistungen planen, organisieren und überwachen. Des Weiteren gibt es in der Güterbeförderung, im Straßen- und Eisenbahnverkehr, in der Schifffahrt sowie bei Frachtfluggesellschaften oder Paket- und Kurierdiensten geeignete Tätigkeitsfelder. Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung organisieren den Versand und Umschlag sowie die Lagerung von Gütern, verkaufen Verkehrs- bzw. logistische Dienstleistungen und berücksichtigen dabei Zoll und außenwirtschaftliche Bestimmungen. Zu den weiteren Aufgaben gehören Preiskalkulation, Angebotserstellung, das Bearbeiten von Kundenreklamationen und Schadenmeldungen.

Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 6 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Bestens vorbereitet: Wir bieten eine Vielzahl an Vorbereitungskursen an, mit denen Sie vor dem Start Ihrer Umschulung Grundkenntnisse erwerben oder auffrischen können. Sprechen Sie uns gerne an!

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    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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