3 Monate (Vollzeit), 3 Monate (Teilzeit)

Lohnbuchhaltung mit Fachkraft Personalwesen und DATEV

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. Lohnbuchhaltung ist in jedem Unternehmen mit Arbeitnehmern eine wichtige Aufgabe. Die Anforderungen an Kenntnissen über die aktuelle Gesetzgebung sind hoch, und der Arbeitgeber trägt eine große Verantwortung.

Die Lohnbuchhaltung ist immer mit der Finanzbuchführung einerseits und der Personalverwaltung andererseits verzahnt. Ein wichtiges Werkzeug der Lohnbuchhaltung ist dabei eine datenbankgestützte Anwendungssoftware, in der die Be- und Abrechnung durchgeführt und die Daten an die Finanzbuchhaltung (FiBu) weitergegeben werden. Diese Software erfüllt auch die Meldepflichten an Sozialversicherungsträger und Finanzamt und bildet die Personalverwaltung des Unternehmens ab.

Mit dem Kurs Zertifizierte/r Lohnbuchhalter/in erwerben Sie eine kaufmännische Vorbildung und weisen durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang nach, dass Sie das nötige theoretische und praktische Grundwissen beherrschen, um verantwortlich die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung eines Unternehmens mit Hilfe von ERP-Softwarelösungen wie DATEV zu führen. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein trägerinternes Zertifikat.

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    Live-​Online-Unterricht mit individuellem Support (LOU!S)

    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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