5 Monate (Vollzeit), 10 Monate (Teilzeit)

Geprüfte:r Tourismusfachwirt:in (IHK)

Karriere dank Fachwirt:
Für alle, die beruflich weiter kommen möchten und einen größeren Verantwortungsbereich anstreben, eignet sich die Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Tourismusfachwirt ideal. Insbesondere dann, wenn ein langwieriges Studium nicht in Frage kommt – denn der Fachwirt sattelt sozusagen auf die klassische Ausbildung auf und vertieft das Berufswissen um die nötigen Kenntnisse, die für eine Führungsposition benötigt werden.

Das macht ein/-e Geprüfte/-r Tourismusfachwirt/-in:
Dieser Fachwirt findet seine Beschäftigung natürlich in der Tourismusbranche. Dabei nimmt er in erster Linie Aufgaben im Management und der Unternehmensführung wahr und beschäftigt sich mit Organisation und Planung: Die Entwicklung von Ideen und Strategien und Unternehmenszielen gehört zum Beispiel zu seinem Portfolio. Aber auch Kostenanalysen, Abrechnungen und Kundenberatungen gehören zu seinem Tätigkeitsprofil. Ein abwechslungsreicher Beruf, der nicht nur am Schreibtisch ausgeübt wird, sondern durchaus auch selbst Reisetätigkeiten erfordert.

Die Fortbildung zum Geprüften Tourismusfachwirt schließt mit einer anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.


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    Unsere Kurse werden live-online durchgeführt. Das bedeutet, dass der Unterricht in einem virtuellen Klassenzimmer stattfindet, in dem Dozent:innen und Teilnehmende direkt miteinander interagieren. Gleichzeitig profitieren Lernende von einem festen Schulungsstandort in Wohnortnähe, der mit moderner technischer Ausstattung ausgestattet ist. Vor Ort stehen täglich persönliche Ansprechpartner:innen bereit, um bei Fragen zu unterstützen und den Lernprozess optimal zu begleiten. So entsteht ein Lernumfeld, das nicht nur den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung erleichtert, sondern auch den direkten Austausch mit anderen fördert. Alternativ kann die Teilnahme auch vollständig von zu Hause aus erfolgen – hierfür ist jedoch die Zustimmung des Kostenträgers (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter) erforderlich. Bei digitalen Umschulungen muss zudem die regionale Kammer zustimmen.

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